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Loi Lemoine: Kreditversicherung in Frankreich wechseln

Kreditversicherung in Frankreich wechseln: Loi Lemoine, gleichwertiger Schutz, Gesundheitsfragebogen und Recht auf Vergessen. Bereiten Sie Ihre Anfrage vor.

Loi Lemoine: Kreditversicherung in Frankreich wechseln
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Sie zahlen bereits einen Immobilienkredit in Frankreich zurück? Dann können Sie Ihre Versicherung vergleichen, ohne den Jahrestag des Vertrags abzuwarten. Für die erfassten Immobilienkredite ermöglicht die Loi Lemoine einen Wechsel jederzeit ohne Kündigungsgebühren. Der neue Vertrag muss einen Versicherungsschutz bieten, der den Anforderungen Ihrer Bank gleichwertig ist.

Wechsel ohne Lücke im Versicherungsschutz

Halten Sie Ihren aktuellen Vertrag, die Restschuld, die Restlaufzeit und das individuelle Anforderungsblatt Ihrer Bank bereit. Darin stehen die verlangten Leistungen und Versicherungsanteile. Legen Sie den neuen Vertrag dem Kreditgeber zur Zustimmung vor und stimmen Sie anschließend die Vertragsdaten aufeinander ab. Eine Vergleichsanfrage kündigt Ihren bestehenden Vertrag nicht.

Die Bank hat zehn Arbeitstage, um einen vollständigen Wechselantrag zu beantworten. Eine Ablehnung muss begründet werden. Das Verfahren erläutert das französische Wirtschaftsministerium.

Wann entfällt der Gesundheitsfragebogen?

Bei den erfassten Immobilienkrediten darf der Versicherer weder einen Gesundheitsfragebogen noch eine medizinische Untersuchung verlangen, wenn Ihr versicherter Anteil an der gesamten ausstehenden Kreditsumme höchstens 200.000 € beträgt und die Rückzahlung vor Ihrem 60. Geburtstag endet. Die Grenze gilt je versicherter Person unter Berücksichtigung ihres Versicherungsanteils und weiterer versicherter Kredite. Service Public erläutert die Voraussetzungen.

Das Recht auf Vergessen gilt nach fünf Jahren

Eine frühere Krebserkrankung oder Hepatitis C muss unter den Bedingungen der Regelung nicht mehr angegeben werden, wenn seit Abschluss des Behandlungsprotokolls mindestens fünf Jahre ohne Rückfall vergangen sind. Außerhalb dieser Regelung können die AERAS-Vereinbarung und ihr Referenzraster die Prüfung Ihres Versicherungsantrags erleichtern. Beachten Sie die offiziellen AERAS-Regeln.

Über dieselbe Restlaufzeit vergleichen

Ein niedrigerer Monatsbeitrag allein reicht nicht aus. Vergleichen Sie die Beiträge über dieselbe Restlaufzeit, mögliche Gebühren, Versicherungsanteile, Ausschlüsse und Leistungsbedingungen. Der französische effektive Jahresversicherungssatz TAEA und die Gesamtkosten in Euro ergänzen den Vergleich.

Zur Vorbereitung können Sie eine Simulation Ihrer Kreditversicherung starten. Geben Sie Kreditdaten und persönliche Situation an. Ein Berater kann dann einen passenden Vorschlag und dessen Gleichwertigkeit mit den Bankanforderungen prüfen.

Grenzgängerkredite und Gebühren: zwei wichtige Hinweise

Der jederzeitige Versicherungswechsel gilt für Kredite und Verträge, die unter die französische Regelung fallen. Die Währung CHF allein bestimmt nicht das anwendbare Recht: Finanzierungen nach schweizerischem Recht müssen gesondert geprüft werden.

Bankgebühren für den Versicherungswechsel sind von möglichen Kosten des neuen Vertrags oder der Vermittlung zu unterscheiden. Berücksichtigen Sie Letztere beim Vergleich der verbleibenden Gesamtkosten.

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