Telearbeit und Steuern: Die neuen Regeln für Schweizer Grenzgänger
Die Telearbeit von Grenzgängern Schweiz–Frankreich ist nun durch klare Regeln geregelt: Ab 2025 erlaubt das französisch-schweizerische Verständigungsabkommen bis zu 40 % Telearbeit ohne Änderung der Besteuerung, mit 10 zusätzlichen Tagen für temporäre Einsätze. Ab dem 1. Januar 2026 tritt der Zusatz zum Doppelbesteuerungsabkommen in Kraft und verankert dieses System dauerhaft. Achtung, nicht Steuern (40 %) und Sozialversicherung (bis zu 49,9 % Telearbeit nach dem Framework Agreement) verwechseln. Hier das Wesentliche für Grenzgänger mit Arbeitsplatz in Genf, Waadt oder anderswo in der Schweiz.
Kontext und nützliche Definitionen
Bezüglich Einkommensteuer erlaubt das bis zum 31. Dezember 2025 geltende Abkommen sowie der Zusatz ab 2026 das Telearbeiten aus Frankreich bis zu 40 % der Arbeitszeit, ohne das Besteuerungsrecht zu verlagern: Das Gehalt bleibt im nach Regel vorgesehenen Staat (oft die Schweiz für Tagespendler) steuerpflichtig. Bis zu 10 Tage temporärer Auslandseinsätze kommen hinzu, ohne Auswirkung. Für die Sozialversicherung erlaubt der EU/EFTA-Rahmen, beim Staat des Arbeitgebers versichert zu bleiben, sofern die Telearbeit im Wohnsitzstaat 49,9 % nicht übersteigt, unter Einhaltung der Formalitäten.
- Steuern 40 %: Grenze, um einen Wechsel des Besteuerungslandes zu vermeiden.
- Sozialversicherung 49,9 %: Schwelle der Versicherung nach dem Framework Agreement (grenzüberschreitende Telearbeit).
Das Wichtigste in 30 Sekunden
- 2025: Verlängerung des Verständigungsabkommens, Telearbeit bis 40 % ohne steuerliche Auswirkung, + 10 Tage Einsätze.
- 2026: Der Zusatz zum Steuerabkommen macht diese Regeln endgültig.
- Sozialversicherung: Bis zu 49,9 % Telearbeit in der Schweiz möglich, bei administrativen Bedingungen.
Schritt-für-Schritt-Anleitung
Schritt 1 — Ihre Arbeitsorganisation erfassen
Zählen Sie genau die Tage/Stunden Telearbeit in Frankreich und die Tage in der Schweiz. Prüfen Sie, dass der Anteil für Steuern unter 40 % und für Sozialversicherung unter 49,9 % bleibt. Führen Sie Nachweise (Planung, Zeiterfassung, HR-Export).
Schritt 2 — Formalitäten aktualisieren
Arbeitgeber: Telearbeits-Policy absichern (Genf/Waadt), Arbeitsplatzstandort bestätigen, Meldepflichten klären. Grenzgänger-Arbeitnehmer: Prüfen, ob der Arbeitgeber die Anwendung des Framework Agreement (bei >25 % und <49,9 % Telearbeit) beantragt hat und ob dies zu Ihrem Grenzgängerstatus passt (Quellensteuer, kantonale Abkommen).
Tipp
Planen Sie Telearbeit in regelmäßigen Blöcken (z.B. 2 Tage/Woche) und richten Sie eine monatliche Erinnerung ein, um Stunden und Einsatztage zu überprüfen. Bei kurzfristiger Überschreitung gleichen Sie im Folgemonat aus, um unter den 40 % (Steuern) und 49,9 % (Sozialversicherung) zu bleiben. So vermeiden Sie Umqualifizierungen und erleichtern Ihre Nachweise.
Konkretes Beispiel
Angestellte mit Wohnsitz in Saint-Genis, arbeitet in Genf: 3 Tage Präsenz, 2 Tage Telearbeit (≈40 %). Zusätzlich 8 Tage Außendienst im Jahr. Ergebnis: Die Besteuerung bleibt wie vorgesehen (kein Wechsel des Besteuerungsrechts) und mit Nachweis im Rahmen von 49,9 % bleibt die Sozialversicherung in der Schweiz. Bei 2,5 Telearbeitstagen/Woche (≈50 %) könnte die Versicherung nach Frankreich wechseln.
Häufige Fragen
F: Wird die 40 %-Quote nach Tagen oder Stunden berechnet?
A: Die Behörden akzeptieren eine Berechnung nach Arbeitszeit (Tage/Stunden). Wichtig ist, dass für die Steuern <40 % jährlich eingehalten und die Methode dokumentiert wird.
F: Was ist mit den 10 Tagen Außendienst?
A: Diese werden zum Telearbeits-Kontingent addiert und führen, solange im erlaubten Rahmen, zu keiner steuerlichen Änderung.
Fazit & Nächster Schritt
Für Schweizer Grenzgänger bietet das Duo 40 % Steuern / 49,9 % Sozialversicherung 2025 einen stabilen und ab 2026 einen dauerhaften Rahmen. Führen Sie eine genaue Dokumentation, formalisieren Sie mit dem Arbeitgeber und planen Sie Arbeitsspitzen voraus. Kontaktieren Sie unsere Kanzlei zur individuellen Prüfung (Genf, Waadt, Basel…) sowie zur Optimierung Ihrer Organisation (Steuern, Sozialabgaben, Optionsrechte/Krankenversicherung).