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Verbraucherkredit: neuer Schutz vor Überschuldung

Verbraucherkredit: Entdecken Sie den in Frankreich ab dem 20. November 2026 geltenden Schutz, von Minikrediten bis zur Information der Kreditnehmer.

Verbraucherkredit: neuer Schutz für Kreditnehmer in Frankreich
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In diesem Artikel

In Frankreich gelten ab dem 20. November 2026 neue Regeln für Verbraucherkredite. Sie sollen Kreditnehmer besser schützen und Überschuldung vorbeugen.

Welche Kredite sind betroffen?

Die Regelung wird auf mehrere Arten von Krediten ausgeweitet, die bislang teilweise oder vollständig ausgenommen waren:

  • kostenlose Kredite ohne Gebühren und Zinsen oder mit Gebühren in vernachlässigbarer Höhe;
  • Kredite unter 200 €, sogenannte „Minikredite“;
  • Kredite mit einer Laufzeit von weniger als 3 Monaten und vernachlässigbaren Gebühren, etwa bestimmte Ratenzahlungen oder aufgeschobene Zahlungen;
  • Verbraucherkredite von 75 000 € bis 100 000 €;
  • Mietverträge mit Kaufoption, oder LOA.

Karten mit zeitversetzter Abbuchung bleiben von der Regelung ausgenommen.

Klarere Informationen vor Vertragsabschluss

Die vom Kreditgeber bereitgestellten vorvertraglichen Informationen werden stärker reguliert. Das Dekret vom 19. Februar 2026 stärkt insbesondere die Information über die Gesamtkosten des Kredits, die Folgen eines Zahlungsausfalls und mögliche Rechtsbehelfe.

Die Formalitäten für kurzfristige Kredite oder Kredite über geringe Beträge werden vereinfacht, wobei die Transparenz gewährleistet bleibt.

Werbung für einen Verbraucherkredit muss klar, fair und darf nicht irreführend sein. Sie muss den Hinweis „Achtung! Ein Kredit kostet Geld und muss zurückgezahlt werden!“ enthalten. Es ist verboten, die leichte Erhältlichkeit eines Kredits hervorzuheben.

Kreditwürdigkeit und Rückzahlungsschwierigkeiten

Zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit eines Kreditnehmers können Finanzinstitute freiwillig das nationale Register der Rückzahlungsstörungen abfragen, auch bei kleinen Krediten. Sie können Verbraucher bei finanziellen Schwierigkeiten warnen.

Das Dekret vom 1. August 2026 stärkt die Nachvollziehbarkeit der Kreditwürdigkeitsprüfung: Die Bank muss nachweisen können, wie sie die Situation des Kreditnehmers beurteilt hat.

Kunden in Schwierigkeiten können kostenlos an Schuldnerberatungsstellen verwiesen werden.

Widerruf und vorzeitige Rückzahlung

Die Widerrufsfristen werden verlängert, wenn der Kreditgeber seinen vertraglichen Informationspflichten nicht nachkommt. Für eine vorzeitige Rückzahlung sind ebenfalls Vorzugsbedingungen vorgesehen.

Diese Informationen stellen die angekündigten Maßnahmen dar; sie sind keine individuelle Beratung. Einzelheiten in der von der Verwaltung veröffentlichten Fassung finden Sie im Artikel von Service Public über die Änderungen der Regeln für Verbraucherkredite.

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