Sie wohnen in Frankreich und arbeiten in der Schweiz? Organisieren Sie Ihre Krankenversicherung ab Beginn Ihrer Tätigkeit. Die Zugehörigkeit zum Versicherungssystem, die Registrierung für Behandlungen in Frankreich und eine mögliche Zusatzversicherung sind getrennte Schritte.
Situation und Frist bestimmen
Wenn Sie die Voraussetzungen des Optionsrechts erfüllen, können Sie zwischen schweizerischer LAMal und dem französischen System, häufig CMU für Grenzgänger genannt, wählen. Die Frist beträgt drei Monate ab dem berechtigenden Ereignis. Ein Umzug nach Frankreich bei Beschäftigung in der Schweiz kann dazugehören; ein Umzug in die Schweiz ist eine andere Situation.
Bereiten Sie Nachweise zu Identität, Wohnsitz und Beschäftigung vor. Beachten Sie die Unterlagenliste der zuständigen Stellen und bewahren Sie Einreichungsnachweise auf.
Vor der Anmeldung das Budget einschätzen
Der Monatsbetrag allein reicht für den Vergleich nicht aus. Notieren Sie, wer Versicherungsschutz benötigt, welche Einkünfte für die französische Berechnung anzugeben sind und in welchen Ländern Sie sich gewöhnlich behandeln lassen. Unser CMU/LAMal-Rechner stellt diese Annahmen gegenüber. Bewahren Sie das Ergebnis als Entscheidungshilfe auf. Die Berechnung ersetzt nicht das Wahlformular, das Sie bei den zuständigen Stellen einreichen müssen.
Wenn Sie LAMal wählen
Melden Sie sich bei einem schweizerischen Versicherer an und verlangen Sie das Dokument S1. Legen Sie es der CPAM Ihres Wohnorts vor, um sich für Behandlungen in Frankreich zu registrieren. Füllen Sie außerdem das Wahlformular aus, lassen Sie es von der CPAM bestätigen und reichen Sie es fristgerecht bei der zuständigen schweizerischen Stelle ein.
Für Behandlungen in der Schweiz gelten schweizerische Regeln. Nach der Registrierung werden Behandlungen in Frankreich nach französischen Regeln zulasten des schweizerischen Systems übernommen. S1 organisiert diese Ansprüche; es ist weder eine Zusatzversicherung noch ein zweites zu wählendes System.
Wenn Sie das französische System wählen
Senden Sie Wahlformular und erforderliche Nachweise zur Anmeldung an die CPAM. Reichen Sie das bestätigte Formular anschließend bei der zuständigen schweizerischen Stelle ein. Die Urssaf berechnet und erhebt Ihren Krankenversicherungsbeitrag.
Behandlungen in Frankreich folgen französischen Regeln. Für die Schweiz sind ambulante Konsultationen, Notfälle und geplante Behandlungen mit möglicher vorheriger Genehmigung zu unterscheiden. Fragen Sie vor einer größeren Behandlung bei Ihrer Krankenkasse nach.
Ihre Absicherung ergänzen
Die Ansprüche Ihres Partners und Ihrer Kinder werden nach ihrer jeweiligen Situation beurteilt. Eine passende Zusatzversicherung kann je nach Leistungen und gedeckten Ländern bestimmte Eigenkosten übernehmen.
Auf Ihre tatsächlichen Behandlungskosten achten
Sie gehen meist in Frankreich zum Arzt, möchten aber auch einen Facharzt in der Schweiz aufsuchen können? Beginnen Sie mit dieser Frage und berücksichtigen Sie anschließend Spital-, Zahn- und Sehleistungen nach Ihrem Bedarf. Im Vergleich der Krankenzusatzversicherungen für Grenzgänger sehen Sie Preise und Leistungen von Alptis und REPAM, soweit Angebote für Ihr Profil verfügbar sind. Unterscheiden Sie zwischen Leistungen für Frankreich und die Schweiz und beachten Sie Höchstbeträge sowie mögliche Wartezeiten.
Der Einkommensschutz bei Arbeitsunfähigkeit ist ein eigenes Thema. Klären Sie mit Ihrem Arbeitgeber bestehende Leistungen, Lohnfortzahlung und die Regelungen Ihres Vertrags oder Gesamtarbeitsvertrags. Ohne diese Prüfung lässt sich keine Leistungsdauer zusagen.
Alperea Assurances hilft Ihnen, die Schritte zu verstehen und Zusatzschutz für Ihre Behandlungen in Frankreich und der Schweiz zu vergleichen.
