Verschärfte KYC-Pflichten: Was Makler 2025 wissen müssen

Zusammenfassung: Seit Januar 2025 haben die ACPR und die MIVILUDES die Vorschriften zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (KYC) verschärft. Dieser Artikel erläutert die neuen verstärkten Sorgfaltspflichten für Versicherungsmakler und Vermögensberater: Herabgesetzte Schwellenwerte für die Identitätsprüfung, verstärkte Kontrollen für sogenannte „Hochrisiko-Kunden“.

Regulatorischer Kontext: Erwartete Verschärfung 2025

Die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (AML-CTF) bleibt für französische und europäische Behörden eine Priorität. Die Aufsichts- und Abwicklungsbehörde (ACPR) hat in Zusammenarbeit mit der MIVILUDES den regulatorischen Rahmen für Versicherungsmakler und Vermögensberater (CGP) überarbeitet. Seit dem 1.Januar 2025 müssen diese Berufsgruppen bei der Aufnahme und während der gesamten Geschäftsbeziehung neue verstärkte Sorgfaltspflichten anwenden.

Neue Schwellenwerte für die Identitätsprüfung

Eine der wichtigsten Änderungen betrifft die Absenkung der Schwellenwerte zur Identitätsprüfung von Kunden und wirtschaftlich Berechtigten. Künftig müssen Makler die Identität bereits ab 500 Euro Transaktions- oder Einzahlungsbetrag systematisch prüfen, während zuvor 1.000 Euro galten. Diese Maßnahme zielt darauf ab, das Risiko der Verschleierung verdächtiger Transaktionen durch fragmentierte Beträge zu verringern.

  • Identitätsnachweise: Gültiges amtliches Ausweisdokument und Wohnsitznachweis sind ab Erreichen der Schwelle obligatorisch.
  • Dokumentarische Überprüfung: Pflicht zur Nutzung verstärkter Authentifizierungssysteme (elektronische Signatur, biometrischer Abgleich usw.).
  • Archivierung: Aufbewahrung der Nachweisdokumente mindestens 5 Jahre nach Ende der Geschäftsbeziehung.

Identifizierung und Umgang mit Hochrisiko-Kunden

Makler und CGP müssen nun spezielle Verfahren für Kunden mit erhöhtem Geldwäscherisiko oder Terrorismusfinanzierung anwenden. Die ACPR definiert als „Hochrisiko“ Kunden:

  • Politisch exponierte Personen (PEP) oder deren nahestehende Personen.
  • Kunden mit Sitz in vom FATF oder der EU als risikoreich eingestuften Ländern.
  • Kunden mit komplexen juristischen Strukturen oder intransparentem Finanzgebaren.

Für diese Kunden gelten verschärfte Pflichten:

  • Vertiefte Analyse: Gründliche Prüfung der Mittelherkunft, Begründung der Legitimität der Transaktionen.
  • Regelmäßige Kontrollen: Mindestens alle 12 Monate Neubewertung der Situation und Aktualisierung der Unterlagen.
  • Hierarchische Freigabe: Systematische Genehmigung durch einen Compliance-Beauftragten vor jeder Aufnahme oder wichtigen Transaktion.

Neue Werkzeuge und Verfahren zur Umsetzung

Zur Erfüllung dieser Anforderungen müssen Makler ihre Organisation und Werkzeuge anpassen:

  • Intensivierte Schulung: Sensibilisierung aller Mitarbeiter für neue Risikotypologien und Warnsignale.
  • Digitalisierung: Einführung digitaler KYC-Lösungen für automatische Prüfung und Nachvollziehbarkeit der Kontrollen.
  • Interne Verfahren: Aktualisierung der Verfahrenshandbücher und Verbreitung der neuen Regeln an das gesamte Personal.
  • Reporting: Systematische Meldung an TRACFIN bei Verdachtsfällen und Nachverfolgung sensibler Vorgänge.

Sanktionen und Herausforderungen für die Branche

Die Nichteinhaltung dieser neuen Pflichten setzt Makler erhöhten verwaltungsrechtlichen und strafrechtlichen Sanktionen aus: Geldstrafen, Entzug der Zulassung, gegebenenfalls strafrechtliche Verfolgung. Über den repressiven Aspekt hinaus sollen diese Maßnahmen das Vertrauen in die Versicherungs- und Vermögensverwaltungsbranche stärken und Kunden sowie die Integrität des Marktes schützen.

Fazit: Vorbereiten und vorausdenken

Angesichts dieser regulatorischen Änderungen ist es für Makler und CGP unerlässlich, jetzt ihre Praktiken anzupassen und sich vorzubereiten. Erhöhte Wachsamkeit und konsequente Compliance werden zu entscheidenden Wettbewerbsvorteilen für eine erfolgreiche Tätigkeit im Jahr 2025 und darüber hinaus.

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